Rechtsprechung
BSG, 29.06.1989 - 5 RJ 23/88 |
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Tod des Vaters - Mutter des Kindes - Erklärung - Gleichberechtigungsgebot - Kindererziehungszeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Erklärung nach § 1251a Abs. 2 S. 1 und 2 RVO nach dem Tode des versicherten Vaters
Verfahrensgang
- SG Detmold, 24.04.1987 - S 9 J 292/86
- BSG, 29.06.1989 - 5 RJ 23/88
Papierfundstellen
- BSGE 65, 181
- NJW 1990, 1811
- NJW-RR 1990, 900 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82
Altersruhegeld
Auszug aus BSG, 29.06.1989 - 5 RJ 23/88
Eine Differenzierung nach dem Geschlecht ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn im Hinblick auf die objektiven biologischen oder funktionalen Unterschiede nach der Natur des jeweiligen Lebensverhältnisses eine besondere Regelung erlaubt oder sogar geboten ist (so die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG-, vgl Beschluß vom 28. Januar 1987 in BVerfGE 74, 163, 179 mwN).Derartige Ungleich- behandlungen sind jedoch zulässig, wenn der Gesetzgeber einen sozialstaatlich motivierten typisierenden Ausgleich von Nachteilen vornimmt, die ihrerseits auch auf biologische Unterschiede zurückgehen (BVerfG - Beschluß vom 28. Januar 1987 aaO, S 180).
- BSG, 17.11.1987 - 5b RJ 98/86
Wehrdienst - Anrechung - Ersatzzeit - Freiwilliges Längerdienen - 8. Mai 1945
Auszug aus BSG, 29.06.1989 - 5 RJ 23/88
In solchen Fällen hat die Rechtsprechung den Wortlaut des Gesetzes zu beachten und davon auszugehen, daß dieser den Willen des Gesetzgebers zutreffend zum Ausdruck bringt, sofern sich nicht aus der Entstehungsgeschichte sowie dem Zweck und Inhalt der Vorschrift konkrete Anhaltspunkte ergeben, die mit hinreichender Sicherheit den Schluß auf ein planwidriges Unterlassen des Gesetzgebers zulassen (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 17. November 1987 in BSGE 62, 246 = SozR 7130 § 99 Nr. 4 mwN).
- BSG, 07.09.1989 - 5 RJ 63/88
Pfändungsschutz bei Hilfsbedürftigkeit nach dem BSHG
In solchen Fällen hat die Rechtsprechung aber zunächst davon auszugehen, daß der Wortlaut der Vorschrift den Willen des Gesetzgebers zutreffend zum Ausdruck bringt, sofern sich nicht aus der Entstehungsgeschichte sowie aus Inhalt und Zweck der Vorschrift Anhaltspunkte ergeben, die mit hinreichender Sicherheit den Schluß auf ein planwidriges Unterlassen des Gesetzgebers zulassen (vgl das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 29. Juni 1989 - 5 RJ 23/88 - mwN). - BSG, 13.11.1990 - 1 RA 5/90
Erklärung zugunsten der Fortgeltung des bisherigen Hinterbliebenenrentenrechts
Die Sonderregelungen für den Fall des Todes der Mutter nach Ablauf der Kindererziehungszeit, die im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum HEZG noch nicht vorhanden waren (BT-Drucks. 10/2677, S. 3), sind aufgrund von Bedenken des Bundesrates und des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung eingefügt worden und sollten dem Umstand Rechnung tragen, daß es beim Tod der Mutter nach dem 31. Dezember 1985 wegen der Anrechnung eigenen Einkommens des Vaters auf die Witwerrente häufig nicht zu einer derartigen Leistung kommen wird und daher die Kindererziehungszeit beim Tod der Mutter ohne das nachträgliche alleinige Erklärungsrecht des Vaters zumeist verfallen würde (vgl. Urteil des 5. Senats vom 29. Juni 1989 - 5 RJ 23/88 - BSGE 65, 181, 183 = SozR 2200 § 1251a Nr. 4). - LSG Sachsen, 10.01.2001 - L 3 AL 198/99
Anforderungen an eine Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand; …
Beachtlich ist auch, dass faktische Nachteile für die Frauen durch das ATG durch die begünstigende Regelung des § 39 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) - Altersrente für Frauen - zumindest teilweise ausgeglichen werden (BVerfGE 85, 191, 207; 74, 163, 180; BSGE 65, 181, 184).
- BSG, 06.09.1989 - 5 RJ 70/88
Übereinstimmende Erklärung nach Art. 2 § 18 Abs. 3 S. 1 ArVNG
Er hat bereits in seinem - zur Veröffentlichung bestimmten - Urteil vom 29. Juni 1989 - 5 RJ 23/88 - eine erweiternde Auslegung des § 1251a Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung (RVO) abgelehnt. - BSG, 13.11.1990 - 1 RA 55/88
Berechnung einer Witwenrente nach alten oder neuem Hinterbliebenenrecht - …
Die Sonderregelungen für den Fall des Todes der Mutter nach Ablauf der Kindererziehungszeit, die im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum HEZG noch nicht vorhanden waren (BT-Drucks 10/2677, S. 3), sind aufgrund von Bedenken des Bundesrates und des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung eingefügt worden und sollten dem Umstand Rechnung tragen, daß es beim Tod der Mutter nach dem 31. Dezember 1985 wegen der Anrechnung eigenen Einkommens des Vaters auf die Witwerrente häufig nicht zu einer derartigen Leistung kommen wird und daher die Kindererziehungszeit beim Tod der Mutter ohne das nachträgliche alleinige Erklärungsrecht des Vaters zumeist verfallen würde (vgl. Urteil des 5. Senats vom 29. Juni 1989 - 5 RJ 23/88 - BSGE 65, 181, 183 = SozR 2200 § 1251a Nr. 4). - BSG, 07.09.1998 - B 5 RJ 63/88
Auszahlung von gepfändeten Altersruhegeld - Erfüllungsfiktion des § 107 Abs. 1 …
In solchen Fällen hat die Rechtsprechung aber zunächst davon auszugehen, daß der Wortlaut der Vorschrift den Willen des Gesetzgebers zutreffend zum Ausdruck bringt, sofern sich nicht aus der Entstehungsgeschichte sowie aus Inhalt und Zweck der Vorschrift Anhaltspunkte ergeben, die mit hinreichender Sicherheit den Schluß auf ein planwidriges Unterlassen des Gesetzgebers zulassen (vgl das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 29. Juni 1989 5 RJ 23/88 - mwN).